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   VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18   

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VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18 (https://dejure.org/2020,49468)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22.07.2020 - 15 K 6883/18 (https://dejure.org/2020,49468)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 15 K 6883/18 (https://dejure.org/2020,49468)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91

    Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
    Eine ohne Plan neu hergestellte Straße konnte keine Ortsstraße im Rechtssinne werden, unabhängig von ihrem technischen Ausbauzustand und unabhängig davon, ob an ihr Gebäude errichtet wurden oder nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27; Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 - juris Rn. 25).

    Unabhängig von der Frage, ob ab Inkrafttreten der Württembergischen Bauordnung die Festsetzung einer Ortstraße allein durch zwei Baulinien ausreichend war (so wohl VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 29), reicht jedenfalls die Festsetzung einer einseitigen Baulinie nicht aus, um eine Ortsstraße verbindlich festzusetzen, da es in diesem Fall - abgesehen von Ausnahmefällen aufgrund topographischer Besonderheiten - an einer flächenmäßigen Begrenzung des Straßenraums fehlte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 - juris Rn. 28; VG Stuttgart, Urteil vom 07.06.2011 - 2 K 4529/09 - juris Rn. 27).

    War ein Plan vorhanden, so war eine neue Ortsstraße erst mit ihrem plangemäßen Ausbau als Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG bereits "hergestellt" bzw. im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG "vorhanden" (st.Rspr. des VGH Bad.-Württ. seit 1970, vgl. etwa Urteil vom 18.04.1991 - 2 S 2888/89 - nicht veröffentlicht und Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27; Buhl, VBlBW 1984, S. 270 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93

    Erschließungsbeitragsrecht: vorhandene Erschließungsanlage

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
    Eine ohne Plan neu hergestellte Straße konnte keine Ortsstraße im Rechtssinne werden, unabhängig von ihrem technischen Ausbauzustand und unabhängig davon, ob an ihr Gebäude errichtet wurden oder nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 27; Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 - juris Rn. 25).

    Unabhängig von der Frage, ob ab Inkrafttreten der Württembergischen Bauordnung die Festsetzung einer Ortstraße allein durch zwei Baulinien ausreichend war (so wohl VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 29), reicht jedenfalls die Festsetzung einer einseitigen Baulinie nicht aus, um eine Ortsstraße verbindlich festzusetzen, da es in diesem Fall - abgesehen von Ausnahmefällen aufgrund topographischer Besonderheiten - an einer flächenmäßigen Begrenzung des Straßenraums fehlte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 - juris Rn. 28; VG Stuttgart, Urteil vom 07.06.2011 - 2 K 4529/09 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
    Nach der inzwischen gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung der Fachgerichte (vergleiche vor allem BVerwG, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5/17 - juris; zudem BVerwG Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53/18 - juris, sowie VGH Bad.-Württ. Urteil vom 19.09.2018 - 2 S 1116/18 - juris) entsteht im Erschließungsbeitragsrecht die Vorteilslage, wenn die Erschließungsanlage dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm entspricht.
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
    Sie trägt vielmehr dem Umstand Rechnung, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung (BVerfG, Beschluss vom 05. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris) zur Belastungsvorhersehbarkeit und -klarheit nur beanstandet hat, dass im dort entschiedenen Fall eines (technisch vollständigen) Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung als Einrichtung der Gemeinde lange nach Ausbildung dieses Vorteils allein wegen der Ungültigkeit mehrerer Satzungen - also aus Rechtsgründen - eine Beitragserhebung noch möglich sein sollte.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
    Nach der inzwischen gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung der Fachgerichte (vergleiche vor allem BVerwG, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5/17 - juris; zudem BVerwG Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53/18 - juris, sowie VGH Bad.-Württ. Urteil vom 19.09.2018 - 2 S 1116/18 - juris) entsteht im Erschließungsbeitragsrecht die Vorteilslage, wenn die Erschließungsanlage dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm entspricht.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1746/02

    Folgen des Verlusts eines Bebauungsplandokuments für die Gültigkeit des Plans;

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
    Ob eine planerische Festsetzung getroffen wurde, kann bei Fehlen des Originalplans mit Hilfe anderer Dokumente, die die betreffende Festsetzung enthalten oder beschreiben, nachgewiesen werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.12.2003 - 5 S 1746/02 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen - bautechnischen - Durchführung der jeweiligen

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
    Nach der inzwischen gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung der Fachgerichte (vergleiche vor allem BVerwG, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5/17 - juris; zudem BVerwG Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53/18 - juris, sowie VGH Bad.-Württ. Urteil vom 19.09.2018 - 2 S 1116/18 - juris) entsteht im Erschließungsbeitragsrecht die Vorteilslage, wenn die Erschließungsanlage dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm entspricht.
  • VG Stuttgart, 07.06.2011 - 2 K 4529/09

    Erschließungsbeitragsrecht: Keine fingierte Abschnittsbildung, freiwillige

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
    Unabhängig von der Frage, ob ab Inkrafttreten der Württembergischen Bauordnung die Festsetzung einer Ortstraße allein durch zwei Baulinien ausreichend war (so wohl VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 29), reicht jedenfalls die Festsetzung einer einseitigen Baulinie nicht aus, um eine Ortsstraße verbindlich festzusetzen, da es in diesem Fall - abgesehen von Ausnahmefällen aufgrund topographischer Besonderheiten - an einer flächenmäßigen Begrenzung des Straßenraums fehlte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 - juris Rn. 28; VG Stuttgart, Urteil vom 07.06.2011 - 2 K 4529/09 - juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1987 - 2 S 72/85

    Erstmalige Herstellung einer Straße und Funktionstüchtigkeit nach altem Recht -

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
    Die Frage, ob eine Erschließungsanlage bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes bereits vorhanden war, beantwortet sich nach den vormaligen landesrechtlichen (oder ortsrechtlichen) Vorschriften (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.08.1976 und 21.09.1979, Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 und Nr. 28; st. Rsp. VGH Bad.-Württ., vgl. Urteile vom 28.09.1999 - 2 S 2299/98 - und vom 04.08.1987 - 2 S 72/85 - BWGZ 1987, 903).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Juli 2020 - 15 K 6883/18 - wird abgelehnt.

    Der auf die Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 VwGO gestützte Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22.07.2020 - 15 K 6883/18 - zuzulassen, bleibt ohne Erfolg.

  • VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; vorhandene - historische - Ortsstraße;

    Denn nach der Bauordnung 1910, auf welche sich ausschließlich die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung bezog, wurde eindeutig zwischen der Festsetzung der Straßen (Straßengrenzen, Straßenbreiten, Höhenlagen) und der Festsetzung von Baulinien unterschieden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1995 - 2 S 120/93 -, juris Rn. 28; VG Stuttgart, Urt. v. 22.07.2020 - 15 K 6883/18 -, juris; Reif, in: Gössl/Reif, Stand: 30.08.2021, § 49 Rn. 3.2.3.2).
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